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Allgemein

  • Wofür steht OAWR? Online-Abfrage Waffenregister 
  • Welches Ziel wurde mit OAWR verfolgt resp. welchen Zweck erfüllt OAWR? Die Online-Abfrage bietet eine zentrale Abfrageplattform für die kantonalen Waffenregister. Sie vereinfacht damit die Arbeit der Polizisten bei Abfragen zu Waffenbesitz in anderen Kantonen. OAWR kann keine Auswertung über den Waffenbesitz in der Schweiz und den einzelnen Kantonen bieten.
  • Ist OAWR ein zentrales Waffenregister? Es handelt sich bei OAWR nicht um ein zentral geführtes Register, wie die Bezeichnung eventuell auch interpretiert werden könnte. OAWR ermöglicht die Online-Abfrage der verschiedenen kantonalen Waffenregister. Es werden keine Waffen direkt in OAWR registriert. Die Datenhoheit liegt weiterhin bei den kantonalen Waffenregistern. Dementsprechend sind auch die Funktionalitäten, vor allem in Bezug auf statistische Auswertungen eingeschränkt und entsprechen nicht einem zentralen Waffenregister. Weiterführende Informationen zum Thema finden sich auf der Webseite der Zentralstelle Waffen des fedpol. hier
  • Welche Rechtsgrundlage gilt für OAWR? OAWR wurde basierend auf Art 32a Absatz 3 des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition aufgebaut.
  • Seit wann besteht OAWR? Die Plattform wurde – nach der Inkraftsetzung des revidierten Waffengesetzes – im Oktober 2016 produktiv gesetzt. In den Folgemonaten wurden die einzelnen kantonalen Waffenregister angeschlossen. Seit Mitte 2017 sind die in den kantonalen Waffenregistern verzeichneten Feuerwaffen über OAWR abfragbar. Gemäss Art 32a Absatz 3 des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sind nur Feuerwaffen über OAWR abfragbar. Zur Definition der Waffenkategorien siehe auch Zentralstelle Waffen des fedpol. hier
  • Welche Waffen sind über OAWR abfragbar? Gemäss Art 32a Absatz 3 des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sind nur Feuerwaffen über OAWR abfragbar. Zur Definition der Waffenkategorien siehe auch Zentralstelle Waffen des fedpol. hier

 

Funktionalität

  • Wie aktuell sind die jeweiligen Meldungen, d.h. gibt es Regeln, wie schnell ein neuer Waffenerwerbsschein bzw. der Verkauf einer Waffe von der Kantonspolizei aktualisiert werden muss? Technisch dauert es etwa 24h, bis ein Eintrag in einem kantonalen Waffenregister über OAWR ersichtlich ist. Wie schnell die Erfassungen lokal erfolgen, hängt von den kantonalen Prozessen ab, die unterschiedlich sind.
  • In OAWR kann es vorkommen, dass Personen oder Waffen mehrmals vorkommen (Bsp.: Die Waffe wird von Kanton zu Kanton veräussert). Erkennt die Polizei den aktuellen Waffenbesitzer? Korrekt. Wird zum Beispiel eine Waffe an einen Besitzer mit Wohnsitz in einem anderen Kanton weiterverkauft, werden über OAWR die Eintragungen aus beiden Kantonen angezeigt. Im Einzelfall lässt sich jedoch feststellen, welches der aktuelle Erwerb ist, da alle Einträge datiert sind. Da es sich um ein Abfragesystem für Einzelfälle handelt, sind Auswertungen solcher Mehrfach-Meldungen jedoch nicht möglich. Statistische Auswertungen stehen nicht im Fokus.
  • Wie wird mit kantonsübergreifenden Waffenbewegungen umgegangen? Zum Beispiel entzogene Waffen, die im Kanton X erworben wurden und im Kanton Y entzogen worden sind? Da es sich nicht um ein zentrales Waffenregister handelt, gibt es weiterhin Fälle, die zusätzliche Abklärungen unter den Korps benötigen. Diese Recherche ist mit dem zur Verfügung stehenden Abfragesystem OAWR aber wesentlich effizienter möglich, als dies früher der Fall war, als die Abfrage auf das eigene Kantonsgebiet beschränkt war.
  • Dies ist eine Einschränkung, die durchaus bekannt ist, aber nur bedingt technisch gelöst werden kann. Es finden unter den kantonalen Waffenbüro-Fachpersonen regelmässige Austausche statt, um diese Aspekte auch organisatorisch zu verbessern.
  • Sind die Armeewaffen auch über OAWR auffindbar? Die Überlassung der persönlichen Armeewaffe ins private Eigentum nach Ende der Dienstzeit erfolgt gemäss geltenden Rechtsgrundlagen. Sämtliche Waffen, die ins Eigentum von Privatpersonen übergehen, werden durch die Logistikbasis der Armee (LBA) gekennzeichnet, in einer Datenbank erfasst und seit 12. Dezember 2008 an das Bundesamt für Polizei (Fedpol) übermittelt.
  • Seit Januar 2010 ist für den Erwerb auch ein Waffenerwerbsschein erforderlich. Diesen erteilt das zuständige Waffenbüro im Wohnsitzkanton der erwerbenden Person. Es registriert den Erwerb der persönlichen Waffe auch im kantonalen Waffenregister, womit die Waffe auch über OAWR gefunden wird.

Statistik

  • Kann eine Übersicht über die Beantragung von Waffenerwerbsscheinen erstellt werden? Die statistische Entwicklung für die Jahre 2014/15 und 2016 interessieren. Diese Information ist über die Online-Abfrage Waffenregister (OAWR) nicht ersichtlich. Dazu können nur die kantonalen Waffenbüros Auskunft geben.
  • Wie viele Waffenbesitzer sind in der Schweiz momentan registriert? Gibt es auch Zahlen zu den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016? Da es sich nicht um ein zentrales Waffenregister handelt, sondern um eine Lösung zur gleichzeitigen Abfrage aller 26 kantonalen Waffenregister, können sowohl Waffen als auch Personen mehrfach verzeichnet sein. Waffen, die vor 2008 erworben wurden, sind zudem nicht registriert, da es keine Nachmeldepflicht gibt. Weiter sind über OAWR nur Schusswaffen einsehbar. Die kantonalen Waffenregister enthalten aber auch weitere meldepflichtige und verbotene Waffen (Details zu den Definitionen auf der Seite der Zentralstelle Waffen des fedpol hier). Zahlen bezüglich Armeewaffen können über die Zentralstelle Waffen des fedpol angefragt werden. Aus diesen Gründen eignet sich OAWR nicht für statistische Aussagen.