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OAWR - Online Abfrage Waffenregister

  • Die Bekämpfung des Waffenmissbrauchs ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Die Grundlage dafür bildet das revidierte Waffengesetz (SR 514.54), das am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Es definiert, was als Waffe gilt, wie Waffen zu erwerben sind und unter welchen Voraussetzungen Waffen getragen werden dürfen.
  • Für die Umsetzung des Waffengesetzes sind Bund und Kantone zuständig. Zu diesem Zweck betreiben diese verschiedene Datenbanken (ARMADA und kantonale Waffenregister).
  • Die Systeme sind nicht miteinander verbunden und der Informationsaustausch erfolgte bis anhin über schriftliche Meldungen oder telefonische Abfragen zwischen den beteiligten Stellen.
  • OAWR bietet eine Vernetzung der kantonalen Waffenregister im Sinne einer technischen Plattform gestützt auf die bestehenden Zugriffs- und Austauschrechte. Diese Vernetzung erlaubt es, namentlich den kantonalen Waffenbüros, die Informationen, auf welche sie bereits heute amtshilfeweise Zugriff haben, online abzufragen.

FAQ's

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